Falsche Gewerbescheine und illegale Betriebsanlagen bewirtschaften unser Land!

Das "Einstellen von Reitpferden" ist KEIN Gewerbe!

(Siehe bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe!)

 

Das "Einstellen von Reittieren" ist eine Typusumschreibung für Tätigkeiten die darunter fallen können  - aber  kein Gewerbewortlaut (VwGH Zl. 98/04/0016)!

 

1a)   "Eingestellt" (Verwahrt) werden nur Sachen;  wie zB: Pferde, die als Sache iSv § 285a ABGB zu gelten haben (wie zB: Handels-,  Vermietungs-  und Vermittlungspferde - siehe Typusumschreibung  § 2 Abs 4 Z 6 GewO).

 

   b)   "Gehalten" (Gefüttert) werden Pferde zur ihrer täglichen Gewinnung.

Wesentliches Merkmal der Landwirtschaft ist die Fütterungstätigkeit.

(Siehe Typusumschreibung § 2 Abs 3 Z2 GewO)

 

2.)    Und es kommt auf die Zweckbestimmung an:

 

Das"Einstellen von Pferden ohne Fütterung" ist Vermietung von Einstellplätzen!

Das "Halten von Pferden mit Fütterungstätigkeiten" ist Landwirtschaft (tierische Veredelung) und KEIN Nebengewerbe!

 

ZB: Die bloße Einstellung (Anschaffung, Verwahrung) von Pferden ausschließlich zum Zwecke der Vermietung oder Veräußerung ist ein freies  Vermietungsgewerbe bzw. Handelsgewerbe (§ 103  Abs 1 lit b Z25 GewO).

 

"Behördliche Enteignung von Grünland (Glf)"!

Falsche Gewerbeberechtigungen  und rechtswidrige Betriebsanlagen für Pferde bewirtschaften illegal das Grünland (Glf) .

 

Aus der  Widmungsart "Grünland Land- und Forstwirtschaft" (Glf) folgt, dass eine Nutzung für gewerbliche Betriebsanlagen unzulässig ist. Daraus folgt aber die Unzulässigkeit der Errichtung gewerblicher Betriebsanlagen im Grünland.

 

Im Grünland (Glf) gibt es keinen Immissionsschutz, keine Betriebszeiten,  keine Arbeitszeitbeschränkung, keine Abfallwirtschaft (nur Urprodukte), keine Heizungsanlagen und keine "Nachbarn"  und "Kunden"  iSv § 74 GewO. 

 

Die Naturkräfte produzieren   "unkontrollierbar"  für die Gewerbebehörden  24 Stunden am Tag! Die Weidehaltung für Pferde  ist NUR im Grünland (Glf) zulässig. Das Grünland (Glf) ist ausschließlich der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten.

 

Für den Inhalt verantwortlich: Karl Deninger, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf.

Handy:  0676/430 12 62;  mail: karldeninger@gmail.com

Vervielfältigung und Weiterleitung erwünscht!

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0