Einstellen von Reittieren ist kein Gewerbe!



Das „Einstellen von Reitpferden“ ist KEIN Gewerbe!

(Siehe bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe)

 

Das "Einstellen von Pferden" ist KEINE Tätigkeit, sondern ein Typus für das NICHT Füttern und Betreuen von Pferden. Das eingestellte Pferd ist rechtlich nur eine eingestellte "Ware". Der Pferdeeinstellbetrieb vermietet zB nur  Einstellplätze für Pferde (Raumvermietung).  Eine weitere Möglichkeit für einen  Einstellbetrieb ist der Pferdehandel,  Pferdevermietung, Pferdevermittlung.

 

Das "Halten von Pferden" ist KEINE Tätigkeit, sondern ein Typus für das Füttern und Betreuen von Pferden.  Wesentliches Merkmal der Landwirtschaft ist die Fütterung und die Betreuung und die tierische Veredelung.

 

Der Wortlaut  "Einstellen von Reitpferden" eignet sich NICHT für eine Gewerbeberechtigung, da das Wort "Einstellen" keinen genauen Tätigkeitsbereich wie Raumvermietung, Pferdehandel, Pferdevermietung bzw. Pferdevermittlung umfasst.

 

PS: Falsche Gewerbeberechtigungen vernichten landwirtschaftliches Vermögen! Für den Inhalt verantwortlich: Karl Deninger, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf.

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