Einstellen von Reittieren ist keine Gewerbeberechtigung!

"Einstellen von Reitpferden" ist KEIN  Gewerbe!

 

"Einstellen von Reittieren" ist ein Typus für mögliche gewerbliche Tätigkeiten, aber KEINE  Gewerbeberechtigung. Beim bloßen "Einstellen von Pferden" wird  das "Halten"  zur Nebensache und EINE (gewerbliche) Tätigkeit zur Hauptsache. Der Pferdehalter wird durch den Handel mit Pferden zum Pferdehändler! Oder es gibt gar KEIN "Halten". Das Vermieten von Einstellplätzen für Pferde ist landwirtschaftliche Raumvermietung.  Weitere Möglichkeiten sind: das Einstellen von Pferden zur Vermietung, zur Vermittlung, zum Training,  zur Ausbildung, zur Hufbehandlung, zur Krankheitsbehandlung usw.

 

Aber die  (Pension)Pferdehaltung  ist IMMER Landwirtschaft!  

Der Hauptzweck ist  das "Halten", wie die Unterbringung, Fütterung und Pflege fremder Pferde.  Die wesentlichen Merkmale der Landwirtschaft sind Betreuung, Fütterung und die tierische Veredelung mit Hilfe der Naturkräfte ("Aus Pflanze wird Tier!"). Die Fütterung und die  tierische Veredelung funktioniert auch mit Zukauffutter, an fremden Pferden und auf fremden Boden (Pachtgründe).

 

PS: Falsche Gewerbeberechtigungen  vernichten landwirtschaftliches Vermögen! Rechtswidrige gewerbliche  Betriebsanlagen bewirtschaften illegal das Grünland (Glf)! Kriminelle Gewerbebehörden verwalten das Grünland (Glf) zum Nachteil der Landwirtschaft! Für den Inhalt verantwortlich: Karl Deninger, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf.

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