"Einstellen von Reittieren" ist eine Betrugsgeschichte der Gewerbebehörde!
Das "Einstellen von Reitpferden" ist KEIN Gewerbe, KEIN Gewerbewortlaut und auch KEINE Gewerbeberechtigung! Das "Einstellen von Reitpferden" ist ein Typus (Umschreibung) für mögliche Tätigkeiten im Nebengewerbe der Landwirtschaft!
Das selbständige, regelmäßige Füttern und Betreuen von fremden (Reit)Pferden mit Gewinnabsicht ist Landwirtschaft. Dafür ist KEIN eigenes Futter für diese fremden Pferde notwendig. Die tierische Veredelung mit Hilfe der Naturkräfte funktioniert auch mit Zukauffutter und mit fremden Pferden.
Das Vermieten von Einstellplätzen für Pferde durch einen Landwirten ist eine landwirtschaftliche Raumvermietung! Ein Nebengewerbe liegt vor, wenn der Pferdehandel (Pferdevermittlung) eine untergeordnete Bedeutung hat.
Ein Gewerbebetrieb liegen vor, wenn das Füttern und Betreuen von Pferden im Vergleich zum Pferdehandel (Pferdevermittlung) von untergeordneter Bedeutung ist. Ebenso bleibt ein Pferdehändler Gewerbetreibender, wenn er Pferde zur alsbaldigen Veräußerung einstellt (gewerbliche Raumvermietung).
Zur Zeit findet die größte "Enteignung landwirtschaftlichen Vermögens" unter dem Titel "Einstellen von Reitpferden" statt. Kriminelle Gewerbebehörden verwalten mit gewerblichen Proforma-Betriebsanlagen das Grünland (Glf) zum Nachteil der Landwirtschaft. Bei den Proforma-Prüfungen werden Erweiterungen und Änderungen NICHT kontrolliert.
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