Behördlicher Betrug: "Einstellen von Reittieren!"


Behördlicher Betrug bezüglich des unbestimmten Rechtsbegriffes: „Einstellen von Reittieren!“

 

Die Naturproduktion ist die Urproduktion!  Die Bewirtschaftung der (Nat)Urproduktion ist Land- und Forstwirtschaft!

 

Von (Nat)Urproduktion spricht man, wenn das Naturprodukt mit Hilfe der Naturkräfte erzeugt wird.

Von der Land- und Forstwirtschaft spricht man, wenn das pflanzliche und tierische (Nat)Urprodukt mit Hilfe der Naturkräfte zu wirtschaftlichen Zwecken (Gewinnabsicht genügt) hervorgebracht bzw. gewonnen wird. Dabei ist es völlig  unerheblich für die Urproduktion, ob der Landwirt auf eigenen  oder auf fremden Grund bzw. die eigenen oder fremden Naturprodukte bewirtschaftet.

 

Die pflanzliche und tierische Urproduktion dient der Land- und Forstwirtschaft. Ohne pflanzliche und tierische Urproduktion gibt es kein Menschenleben. Daher ist der Rechtssatz des VwGH - „Die Erbringung von (landwirtschaftlichen) Dienstleistungen ist keine Urproduktion (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125; E 26.3.1985, 84/14/0151),“ - völlig weltfremd und gottlos. Die Naturkräfte selbst sind eine kostenlose Dienstleistung der (Nat)Urproduktion für die Land- und Forstwirtschaft und überall an (Nat)Urprodukten vorhanden. Ohne (Nat)Urproduktion gibt es keine Hervorbringung und Gewinnung von (Nat)Urprodukten.

 

Hinsichtlich des hauptsächlichen Füttern und Betreuen  von Pferden ist NICHT zwischen Schlacht-, Arbeits-, Renn- und Handelspferden zu unterscheiden, da hier die tierische Veredelung des Futters (d.h. die " Urproduktion" im Sinne des Begriffs der Landwirtschaft) an sich im Vordergrund steht und nicht die Verwendung der Nutztiere (siehe auch 2008/08/0148, 98/04/0016, 90/04/0147, ZfVB 1999/1763).

 

Tritt hingegen das Füttern und Betreuen von Pferden (tierische Urproduktion) gegenüber dem Einkaufen und Verkaufen von Pferden völlig in den Hintergrund, liegt nicht mehr ein Betrieb der  Land- und Forstwirtschaft, sondern ein Gewerbebetrieb vor.

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