Beantragen Sie ein (kostenloses) Feststellungsverfahren bezüglich ihrer ausgeübten Tätigkeiten mit Pferden!!
Bei einem Feststellungsverfahren wird das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tatbestandes bzw. Rechtsverhältnisses ermittelt. Ein solches Verfahren kann auf Antrag bei der Behörde eingeleitet werden.
BEISPIEL
Sollte unklar sein, ob es sich bei der Fütterung und Betreuung von fremden Pferden um eine hauptsächliche land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit handelt, da noch andere Tätigkeiten gemacht werden (Handel, Vermittlung von Pferden usw), kann bei der zuständigen Behörde (Sozialversicherung, Baubehörde, Gewerbebehörde usw) die Feststellung beantragt werden.
Fast alle VwGH-Erkenntnisse bezüglich "Einstellen von Reittieren" sind rechtswidrig, da "keine Feststellungen über das Füttern und Betreuen von Pferden" gemacht wurden!!
Lassen Sie das UNRECHT nicht zum RECHT werden!! Beantragen sie "Feststellung" und "Wiederaufnahme" aller Verfahren! Recht muss Recht bleiben!
PS: NUR die gewerblichen Dienstleistungen sind gewerbliche Tätigkeiten! Gewerbliche Dienstleistung haben nichts mit der Urproduktion zu tun. Landwirtschaftliche Dienstleistungen sind IMMER landwirtschaftliche Tätigkeiten. Ohne Landwirtschaft gibt es keine (Nat)Urproduktion zu wirtschaftlichen Zwecken. Siehe dazu die landwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sämannes, Schnitters, Fischers, Hirten usw in der Bibel.
Die Hervorbringung und Gewinnung von (Nat)Urproduktion wie Pflanzen und Tieren zu wirtschaftlichen Zwecken (Gewinnabsicht) ist auf ALLEN land- und forstwirtschaftlichen Flächen eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit. Auf ALLEN anderen Flächen ist die Hervorbringung und Gewinnung von Pflanzen eine gärtnerische Tätigkeit, die auch zur Land- und Forstwirtschaft gehört! Die Hervorbringung und Gewinnung von wild lebenden Tieren nennt man Jagd und gehört auch zur Land- und Forstwirtschaft! Die Hervorbringung und Gewinnung von Fischen (Fischerei) in allen Gewässern gehört auch zur Land- und Forstwirtschaft!
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