Urproduktion,  Land- und Forstwirtschaft, Dienstleistung: landw. Einstellen von Reittieren 

 

Urproduktion ist Naturproduktion! Die (Nat)Urproduktion gab es schon VOR der Menschwerdung (Bibel, Wissenschaft). Ohne (Nat)Urproduktion würde es die Menschheit nicht geben! Die (Nat)Urproduktion kennt keine Abfallproduktion. Die (Nat)Urproduktion ist eine 24-Stunden-Produktion. Die (Nat)Urproduktion ist keine gewerbliche Produktion.

 

Jedes Pferd ist ein (Nat)Urprodukt. (Nat)Urprodukte werden mit Hilfe der (Nat)Urkräfte produziert. Daher ist jedes Pferd ein  (Nat)Urprodukt und kommt aus der (Nat)Urproduktion.

 

Land- und Forstwirtschaft (LuF) ist der Wirtschaftszweig, in dem Landwirtschaft und Forstwirtschaft  zusammengefasst werden. Die Unternehmen nennt man Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Weitere verwandte Wirtschaftszweige der (Nat)Urproduktion sind: Gartenbau, Obstbau, Weinbau, Fischerei, Jagd und deren Nebengewerbe. 

 

Die Land- und Forstwirtschaft ist  kein Gewerbe i. S. der GewO (vgl. auch § 2 GewO), auch wenn sonst alle Merkmale (§ 1 GewO) eines Gewerbebetriebes erfüllt sind. Die Betriebe unterliegen deshalb nicht der Anzeigepflicht nach § 339 GewO; ihre Fortführung kann nicht wegen Unzuverlässigkeit des Leiters nach § 87 GewO untersagt werden (Zuverlässigkeit). 

 

Landwirtschaft (LuF) ist die Hervorbringung und Gewinnung von Pflanzen und Tieren zu wirtschaftlichen Zwecken (Gewinnabsicht). Ohne landwirtschaftliche Hervorbringung und Gewinnung von Naturprodukten gibt es keine Landwirtschaft sondern nur Natur pur. Aber JEDE Bewirtschaftung von land(forst)wirtschaftlichen Flächen zur Hervorbringung  bzw Gewinnung von Pflanzen und Tieren ist Land(Forst)wirtschaft - auch die "Brache"!.

 

Kennzeichen der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist die tierische Veredelung von Futter ins Tierische zu wirtschaftlichen Zwecken (Gewinnabsicht).  Wesentliches Merkmal der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist die Fütterung, da ohne Fütterung nichts Tierisches hervorgebracht bzw  gewonnen werden kann. Zur tierischen Veredelung des Futters ist  weder das Eigentum am Tier noch eigenes  Futter erforderlich. Siehe dazu die Tätigkeit des Hirten, Sämannes, Schnitters, Fischers, Holzfällers usw.

 

Die Land- und Forstwirtschaft beschränkt sich nicht nur auf die Hervorbringung und  Gewinnung von  Futter- und Nahrungsmitteln. Das kann jeder  an der Forstwirtschaft erkennen. Holzprodukte, Schilf, Blumen, Sträucher,  Christbäume usw sind landwirtschaftliche (Nat)Urprodukte mit ermäßigten Mehrwertsteuersatz, obwohl sie keine Nahrungsmittel sind. Bei der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit kommt es nur auf die landwirtschaftlichen Vorgänge im Landwirtschaftsbetrieb an, unabhängig von der Art der Verwendung des (Nat)Urproduktes (Pferdes).

 

Landwirtschaftliche Dienstleistung: Urproduktion ist Naturproduktion und KEINE Landwirtschaft. JEDE Hervorbringung und Gewinnung der (Nat)Urproduktion mit Gewinnabsicht auf ALLEN land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist Land- und Forstwirtschaft (LuF). Wesentliches Merkmal der Landwirtschaft ist die Hervorbringung und Gewinnung von (Nat)Urprodukten mit Hilfe der Naturkräfte zu wirtschaftlichen Zwecken (Gewinnabsicht). Das Eigentum am (Nat)Urprodukt und an der land- und forstwirtschaftlichen Fläche wird von keinem Gesetz gefordert. Siehe dazu: der Hirte, der Sämann, der Schnitter, der Fischer, der Holzfäller waren und sind  selbständige landwirtschaftliche Berufe!! Daher ist das Füttern und Betreuen fremder Pferde zu wirtschaftlichen Zwecken reine Landwirtschaft und kein Nebengewerbe!!

 

Nur die gewerbliche Dienstleistungen (zB Pferdehandel) sind keine landwirtschaftliche Tätigkeiten. Die Handelstätigkeit hat mit der (Nat)Urproduktion nichts zu tun.

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