Behörden betrügen Landwirtschaft!

 

Behörden betrügen vorsätzlich Landwirtschaft!

 

Das gewerbliche "Einstellen von Pferden" ist eine vorsätzliche behördliche Betrugsgeschichte! Das "Einstellen von Pferden ( § 2 Abs  4 Z 6 GewO)  ist ein Tätigkeitstypus ( allgemeine Tätigkeitsumschreibung),  der nebengewerbliche Tätigkeiten enthalten  kann.  Der allgemeine Gewerbewortlaut "Einstellen von Pferden" eignet sich nicht für eine Gewerbeanmeldung und Gewerbeberechtigung!

 

"Einstellen von Pferden" ist eine vorsätzliche Betrugsgeschichte von Amtssachverständigen, Bürgermeistern, Landesregierungen, Sozialversicherungen, Gerichte , Höchstgerichte, etc. Der Verwaltungsgerichtshof ist diesbezüglich augenscheinlich ein Betrugsgerichtshof.

 

Es gibt keine gewerbliche Pferdehaltung. Pferde können nicht handwerklich hergestellt werden. Pferde dürfen nur auf landwirtschaftlichen Flächen gehalten werden.  Pferde sind NatUrprodukte, die mit Hilfe der NatUrkräfte hervorgebracht und gewonnen werden. Die  Land- und Forstwirtschaft ist die erlaubte Bewirtschaftung der Naturproduktion, wie die Pferdewirtschaft.

 

"Einstellen von Pferden" dient nur zum Betrügen!

 

Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe  üben  verbotene Tätigkeiten aus!

 

Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe eignen sich zum Gefährden und Quälen von Pferden!

 

Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe vernichten landwirtschaftliches  und privates Vermögen.

 

Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe vernichten landwirtschaftliche Berufe. Etc.

 

 

Bauernland in Bauernhand!

(Wehrt euch um der Wahrheit willen!)

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