Behörden betrügen unser Land!
Wehrt euch um der Wahrheit willen!
Das gewerbliche "Einstellen von Pferden" ist eine vorsätzliche behördliche Betrugsgeschichte! Das "Einstellen von Pferden (§ 2 Abs 4 Z 6 GewO) ist ein Tätigkeitstypus (allgemeine Tätigkeitsumschreibung), der nebengewerbliche Tätigkeiten enthalten kann. Der allgemeine Gewerbewortlaut "Einstellen von Pferden" eignet sich nicht für eine Gewerbeanmeldung und Gewerbeberechtigung!
"Einstellen von Pferden" ist eine vorsätzliche Betrugsgeschichte von Amtssachverständigen, Bürgermeistern, Landesregierungen, Sozialversicherungen, Gerichten, Höchstgerichte, etc. Der Verwaltungsgerichtshof ist ein augenscheinlicher vorsätzlicher Betrugsgerichtshof betreffend „Einstellen von Pferden“! Das Nebengewerbe „Einstellen von Reittieren“ setzt ein „Einstellen von Reittieren zu nebengewerblichen Zwecken“ voraus!
Es gibt keine gewerbliche Pferdehaltung nach dem Gesetz. Pferde können nicht handwerklich hergestellt werden. Pferde dürfen nur auf landwirtschaftlichen Flächen gehalten werden. ALLE Pferde sind NatUrprodukte, die NUR mit Hilfe der NatUrkräfte hervorgebracht bzw gewonnen werden können (§ 2 Abs 3 Z 2 GewO). Die Land- und Forstwirtschaft ist die erlaubte Bewirtschaftung der NatUrproduktion, wie zB die Pferdewirtschaft.
Der Gewerbewortlaut "Einstellen von Pferden" dient der Gewerbebehörde nur zum Betrügen!
Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe üben nur verbotene Tätigkeiten aus!
Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe eignen sich zum Gefährden und Quälen von Pferden!
Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe vernichten landwirtschaftliches und privates Vermögen.
Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe vernichten landwirtschaftliche Berufe. Usw!
Bauernland wieder in Bauernhand!
Befreit die Pferdehaltung von der lebensfeindlichen 20% USt-Besteuerung!
Wehrt euch um Gottes willen!
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