"Einstellen von Pferden" ist keine bestimmte Tätigkeit! (Karl Deninger)


Das "Einstellen von Pferden" ist keine bestimmte Tätigkeit, sondern ein Tätigkeitstypus (Tätigkeitsumschreibung), der viele Tätigkeiten enthalten kann. 


Daher eignet sich der Tätigkeitstypus "Einstellen von Pferden" nicht für einen Gewerbewortlaut, da dieser Wortlaut nichts über die Zulässigkeit der Tätigkeit aussagt!


Der Pferdehalter ist kein "Einsteller", sondern er betreut und füttert die Pferde. Diese Tätigkeit  ist  eine landwirtschaftliche Tätigkeit und ist als gewerbliche Tätigkeit unzulässig!


Das Füttern und Betreuen von Pferden ist nur auf landwirtschaftlichen Flächen möglich!


Eine gewerbliche Pferdehaltung ist denkunmöglich, da es keine gewerbliches Grünlandwidmung gibt. 

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