Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe sind eine Erfindung krimineller Gewerbebehörden. (Karl Deninger)

 

In Gewerbegebieten ("Betriebsgebiet") ist das Halten von Pferden verboten!

 

Daher fehlt es den "gewerblichen Tierhaltungsbetrieben" an Widmungsfläche.


Das "Einstellen von Pferden" ist  kein bestimmtes Gewerbe, sondern nur ein allgemeiner Tätigkeitstypus, der sich nicht für ein Gewerbewortlaut eignet.

 

Kriminelle Gewerbebehörden genehmigen unzulässige "gewerbliche Pferdehaltungsbetrieben" auch im Grünland Land- und Forstwirtschaft ("Glf")!

 

Die gewerblichen "Betriebszeiten" gefährden die Pferde!

 

Eine Betriebsanlagegenehmigung für Pferdehaltung im Grünland ("Glf" - beachte § 81 GewO) ist unzulässig!

 

Kriminelle Gewerbebehörden vernichten reine Landwirtschaften!


Kriminelle Gewerbebehörden vernichten Land- und Forstwirtschaften mit der Gewerbeordnung!

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