"Landwirtschaftliche Dienstleister" können niemals der Gewerbeordnung 1994 unterliegen! (Karl Deninger)


"Landwirtschaftliche Dienstleister" (Lohnunternehmer) unterliegen nicht der GewO 1994 und ist somit KEIN Gewerbe!


Gewerbliche "landwirtschaftliche Dienstleister" ist eine Betrugsgeschichte der Gewerbebehörde!

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