Das bloße "Einstellen von Pferden" zu nebengewerblichen Zwecken ist immer Landwirtschaft! (Karl Deninger)


Das "Einstellen von Pferden" zu nebengewerblichen Zwecken ist ein allgemeiner Tätigkeitstypus (Tätigkeitsumschreibung). Um welche nebengewerblichen Tätigkeiten es sich wirklich da handelt bedarf der Feststellung, wie zB geringfügier Handel, Vermittlung, Vermietung von Pferden!

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