"Bauernland in Bauernhand!!"
Gewerbebehörden verwalten rechtswidrig landwirtschaftliche Flächen!
Gewerbliche Betriebsanlagen bewirtschaften rechtswidrig landwirtschaftliche Flächen!
Gewerbebehörden und gewerbliche Betriebsanlagen sind im Grünland ("Glf) unzulässig (verboten) gemäß § 1 und § 2 GewO 1994!!
"Bauernland in Bauernhand!!"
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