MWST-Rückforderung möglich!
Es gibt keine gewerbliche Reitpferdehaltung! Eine gewerbliche Reitpferdehaltung ist eine rechtswidrige Erfindung der Behörden!
Unter Land- und Forstwirtschaft versteht man die nachhaltige Bewirtschaftung von lebenden Pflanzen und Tieren. Daher gehört die nachhaltige Bewirtschaftung von Reitpferden zur Land- und Forstwirtschaft!
Reitpferde sind NatUrprodukte, die mit Hilfe von NatUrkräften und Pferdefutter gewonnen werden. Wesentliches Merkmal und Erscheinungsbild der land- und forstwirtschaftlichen Tierhaltung sind die Fütterungs- und Betreuungstätigkeiten und die NatUrkräfte als Produktionskräfte. Durch diese tierische Veredelung wird Futter ins „Tierische“ veredelt. Bei der tierischen Veredelung fallen keine Abfallprodukte an. Die Reitpferdehaltung gehört zur „land- und forstwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft“. Eigenes Futter ist dafür nicht erforderlich!
Weiter wesentliche Kennzeichen der land- und forstwirtschaftlichen Reitpferdehaltung sind:
Die Reitpferdehaltung ist nur auf land- und forstwirtschaftlich gewidmeten Flächen möglich!
Die Reitpferdehaltung kennt keine Betriebszeiten (siehe Tierschutzgesetz)!
Die Reitpferdehaltung kennt keine Abfallwirtschaft (nur NatUrprodukte)!
Die Reitpferdehaltung im Grünland kennt keine Nachbarn und Kunden gemäß § 74 GewO!
Die Reitpferdehaltung kann nicht nach der Gewerbeordnung geregelt werden, da sich die NatUrkräfte nicht an die Gewerbeordnung halten.
Wenn es keine gewerbliche Reitpferdehaltung gibt, dürfte es auch keinen normalen MWSt-Satz dafür geben!! Daher wäre ein MWSt (USt)-Rückforderung möglich!!
MWST-Rückforderung möglich!
Es gibt keine gewerbliche Reitpferdehaltung! Eine gewerbliche Reitpferdehaltung ist eine rechtswidrige Erfindung der Behörden!
Unter Land- und Forstwirtschaft versteht man die nachhaltige Bewirtschaftung von lebenden Pflanzen und Tieren. Daher gehört die nachhaltige Bewirtschaftung von Reitpferden zur Land- und Forstwirtschaft!
Reitpferde sind NatUrprodukte, die mit Hilfe von NatUrkräften und Pferdefutter gewonnen werden. Wesentliches Merkmal und Erscheinungsbild der land- und forstwirtschaftlichen Tierhaltung sind die Fütterungs- und Betreuungstätigkeiten und die NatUrkräfte als Produktionskräfte. Durch diese tierische Veredelung wird Futter ins „Tierische“ veredelt. Bei der tierischen Veredelung fallen keine Abfallprodukte an. Die Reitpferdehaltung gehört zur „land- und forstwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft“. Eigenes Futter ist dafür nicht erforderlich!
Weiter wesentliche Kennzeichen der land- und forstwirtschaftlichen Reitpferdehaltung sind:
Die Reitpferdehaltung ist nur auf land- und forstwirtschaftlich gewidmeten Flächen möglich!
Die Reitpferdehaltung kennt keine Betriebszeiten (siehe Tierschutzgesetz)!
Die Reitpferdehaltung kennt keine Abfallwirtschaft (nur NatUrprodukte)!
Die Reitpferdehaltung im Grünland kennt keine Nachbarn und Kunden gemäß § 74 GewO!
Die Reitpferdehaltung kann nicht nach der Gewerbeordnung geregelt werden, da sich die NatUrkräfte nicht an die Gewerbeordnung halten.
Wenn es keine gewerbliche Reitpferdehaltung gibt, dürfte es auch keinen normalen MWSt-Satz dafür geben!! Daher wäre ein MWSt (USt)-Rückforderung möglich!!
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