Universität Wien verletzt Menschenrechte, Grundrechte, Tierschutzgesetz etc.

 

Die Universität Wien bildet zB die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen des VwGH rechtswidrig und verfassungswidrig zu "Bauernkiller" aus!

 

Diese "Bauernkiller" sitzen bereits überall: in den Bezirkshauptmannschaften, Landesregierungen, Landesverwaltungsgerichten und am Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof!

 

Der Verwaltungsgerichtshof beschäftigt rund 40 junge Juristinnen und Juristen als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützen die Richterinnen und Richter bei der Ausarbeitung von Entscheidungen (Sichtung des Rechtsprechungsmaterials, Erstellung von Vorentwürfen). 

 

Die Universität Wien verletzt mit dem Prüfungsbeispiel FÜM III Prof Raschauer März 2015 die Grundrechte, Menschenrechte, Tierschutzgesetze usw.

 

FÜM III Prof Raschauer März 2015:

 

Adolf und Rosa Weber bewirtschaften in Niederösterreich im Vollerwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb mit 40 Rindern. Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude  bestehen auf "BA" gewidmeten Parzellen. 40 Rinder sind zum Leben zu wenig und zum Sterben  zu viel, meinen die Webers. Aber wenn man noch ca. 30 Pferde von gehobenen Töchtern zahlungskräftiger Städter gegen entsprechendes Entgelt einstellt (betreut, füttert etc), dann könnte man gut leben.  Nur: im Bereich der im Dorfverband bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude der Webers sind irgendwelche  Erweiterungen oder Zubauten nicht mehr möglich.

 

Adolf und Rosa Weber sind allerdings auch Eigentümer mehrerer  zusammenhängender Parzellen - außerhalb des Dorfverbandes und fernab von anderen Wohngebäuden -, die als "Glf" gewidmet sind.  Daher beabsichtigten sie, auf diesen Parzellen neue Wirtschaftsgebäude (insbesondere Ställe für 40 Rinder und für 30 Pferde) sowie ein neues Wohngebäude zu errichten.  In diesem Sinn bringen sie beim Bürgermeister einen entsprechenden Antrag ein.  Einige Zeit später wird den Webers ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft zugestellt, in dem sie eingeladen werden, zum beiliegenden Gutachten eines agrartechnischen Sachverständigen binnen 14 Tagen Stellung zu nehmen. In diesem Gutachten wird ausgeführt, dass 30 Pferde für ein Nebengewerbe eindeutig zu viel seien; maximal vier Pferde seien akzeptabel.

 

Anmerkung: Pferde gelten als Reittiere.

 

Denkunmögliches FÜM III Ergebnis: Den  Webers (Landwirte) droht ein Strafverfahren nach der GewO und eine Stilllegung des Betriebes nach der GewO und eine gewerbliche Betriebsanlage im „Grünland Land- und Forstwirtschaft“!

 

"Endziel" ist augenscheinlich gemäß FÜM III: "... der pferdelose landw. Betrieb ... bei selbsterzeugtem Heu ..." bzw. ... der "Wert" muss untergeordnet (10%) sein ...!

 

Richtig wäre: Die GewO 1994 ist ausdrücklich nicht auf Landwirte und ihre landwirtschaftlichen gewidmeten Flächen anwendbar (§ 2).

 

Die Webers (Landwirte) können so viele Pferde füttern und betreuen, wie dies nach den landwirtschaftlichen Gesetzen und Vorschriften möglich ist. Die Bezirkshauptmannschaft verletzt die Grundrechte, Menschenrecht, Tierschutzgesetz etc.

 

 

PS:  Wesentliches Merkmal und Erscheinungsbild der Landwirtschaft sind die Fütterungs- und Betreuungstätigkeiten des NatUrproduktes „Pferd“, das  mit Hilfe der NatUrkräfte als Produktionskraft gewonnen wird!

 

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