Wir werden von organisierten Verbrechern verwaltet!


Autobahnen haben verbotenen Gegenverkehr!


Schnellstraßen sind seit dem Jahr 2006 Autobahnen (§ 2 Abs 1 BStG) und sollten als Autobahn gekennzeichnet sein.


Schnellstraßen sollten seit dem Jahr 2006 einen Autobahnquerschnitt haben.


Autostraßen haben verbotenen Gegenverkehr!


Autostraßen sind Autobahnen aber mit Querverkehr!


Autobahnen und Autostraßen sind Vorrangstraßen und haben keinen Nachrang!


3-streifige Straßen mit Gegenverkehr kann die StVO nicht regeln.


2+1 und 2+2-Teilungsstraßen kann die StVO nicht regeln.


Jede Beschleunigung von Gegenverkehrsstraßen ist unzulässig.


Sichtfahren ist Schnellfahren und nur auf Richtungsfahrbahnen zulässig.


Auf Gegenverkehrsstraßen ist nur das "Fahren auf halbe Sicht" zulässig.


Eine Verbreiterung  einer Gegenverkehrsstraße um eine Fahrspur ist unzulässig.


Bäume auf der Widmung "Verkehrsfläche" ist unzulässig!


Die zuständigen Behörden sind für alle Unfälle mitverantwortlich!





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