Absolutes Tierhaltungsverbot für Gewerbebetriebe!

 

Absolutes Tierhaltungsverbot für alle Gewerbebetriebe gemäß GewO!

 

Es gibt keine gewerbliche Reitpferdehaltung. Gewerbebetriebe haben ein absolutes Tierhaltungsverbot. Schon geringfügige Fütterungs- oder Betreuungstätigkeiten sind Tätigkeiten für die NatUrproduktion. Ohne Fütterungs- oder Betreuungsberechtigung gibt es keine NatUrproduktion. Pferdehändler müssen daher die Handelspferde bzw. Vermietungspferde in der (eigenen) Landwirtschaft einstellen. Durch die gewerblichen Tierhaltungsbetriebe können verbotene Lebensmittel in den Handel kommen.

 

Die Tierhaltung ist eine NatUrproduktion und kennt keine Betriebszeiten, keine Abfälle und ist nur auf landwirtschaftlichen gewidmeten Flächen möglich. Die Tierhaltung ist eine Naturproduktion, die nur mit Hilfe der NatUrkräfte möglich ist. 

 

An der gewerblichen Tierhaltung kannst du einen Unrechtsstaat (Gesetzlosigkeit, Gotteslästerung, etc) erkennen. Die gewerbliche Tierhaltung verletzt Grundrechte, Menschenrechte, Tierrechte, Steuerrecht etc.

 

 

 

 

 

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