Alle VwGH-Erkenntnisse bezüglich Einstellpferdehaltung sind verfassungswidrig bzw rechtswidrig! Der Verwaltungsgerichtshof macht verfassungswidrig aus einem Tierhaltungsverbot für Gewerbebetriebe ein Pferdeeinstellhaltungsverbot für die Landwirtschaft! Dabei halten Gewerbebetriebe illegal Pferde!
Nach § 2 Abs 3 Z 2 GewO dürfen Gewerbebetriebe keine Nutztiere füttern und betreuen. Schon geringe Fütterungs- und Betreuungstätigkeiten zählen ausschließlich zur Land- und Forstwirtschaft.
Schon lange vor Einführung der Gewerbeordnung zählte die Zucht, Mästung (Aufzucht, Weiterzucht) oder die Gewinnung tierischer Erzeugnisse zur Land- und Forstwirtschaft ("Versteinerungstheorie"). Die Tätigkeitstypen "Zucht, Mästung oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse" umfasst den Tätigkeitsbereich von Geburt bis zum Tod mit Pferdes außer den Pferdehandel. Wesentliches Typenkennzeichen dieser landwirtschaftlichen Tierhaltung sind zumindest geringfügige Fütterungs- oder Betreuungstätigkeiten (VwGH Zl. 96/07/0064). Es gibt keine Nebenlandwirtschaft des Gewerbes. Daher sind schon geringfügige Fütterungs- oder Betreuungstätigkeiten ausschließlich der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Jeder Pferdehalter , der geringfügige Fütterungs- oder Betreuungstätigkeiten tätigt, ist ein Züchter, Mäster oder Gewinner tierischer Erzeugnisse.
Nach § 2 Abs 4 Z 6 GewO dürfen Gewerbebetriebe Pferde nur "einstellen". Gewerbetreibende sind gewerbliche Pferdeeinsteller. Pferdeeinsteller sind keine Pferdehalter. Die gewerblichen Pferdeeinsteller dürfen keine Pferde füttern und betreuen. Die gewerblichen Pferdeeinsteller dürfen gemäß § 32 Abs 1 Z 10 die Pferde (Handelsware) zurücknehmen, kaufen, verkaufen, vermieten und vermitteln. Der gewerbliche Pferdeinsteller ist eine listige Umschreibung für Pferdehändler. Gewerbliche Pferdeeinsteller sind Pferdehändler und Pferdeproduktenhändler gemäß den "Nebenrechten (§ 29 - § 33)" der GewO.
Die gewerbliche Pferdehaltung gibt es nicht. Der gewerbliche Pferdehalter wäre somit ein illegaler Lebensmittelerzeuger und ein illegaler Lebensmittelhändler aufgrund von "Nebenrechten" der GewO!
Kommentar schreiben