Gewerbebetriebe haben absolutes Pferdehaltungsverbot!

 

Siehe dazu:

 

Das „Einstellen von Reitpferden“ ist kein Gewerbe! (Pferderevue 2015, Juli, Seite 19) 

Das „Einstellen von Reitpferden“ ist eine Betrugsgeschichte! (Pferderevue 2015, August, Seite 31) 

… Rückerstattung der MWSt möglich ... (Pferderevue 2015, September, Seite 19) 

… Rückerstattung der SVB-Beiträge möglich ... (Pferderevue 2015, Oktober, Seite 17) 

Es gibt keine gewerbliche Pferdehaltung. (Pferderevue 2015, Dezember, Seite 21) 

Jede gewerbliche Pferdehaltung ist eine „verfassungswidrige Erfindung“ ... (Pferderevue 2016, Jänner, Seite 23) 

Absolutes Pferdehaltungsverbot für Gewerbebetriebe! (Pferderevue 2016, Februar, Seite 17)

 

Bauernregeln aus NÖ:

 

 

Sauft und frisst und scheißt des Ross, ist die Urproduktion sehr groß. Ober saufen, fressen und scheißen vüle Pferd, schreibt de Behörde gleich einen gewerblichen Anlagebescheid. Braucht der Stoot a Göd, geht de Gewerbebehörde ausse aufs Föd. Stöt da Bauer de Pferd auf de Wiesn, is für die Gewerbebehörde de Laundwirtschofft  nau laung net erwiesn. Zaht de Behörde den Bauern ins Gewerbe, is aus mit dem laundwirtschoftlichen Erbe. Olso saufn, fressn und scheißen vüle Pferd am Hof, is der Bauer de Urproduktion durch die Gewerbebehörde los. Schreibn de Bauern nur mehr Berufungsbriaf, nutzt des ollas nix, weu des end is gewerbebehördlich fix. Drum wehrts eich bittschen olle glei, weu im Mai kummt des Hei glei.

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0