ÖSTERREICH bringt seine Bauern mit der GewO um!

 

Nach § 2 Abs 3 Z 2 GewO gibt es keine gewerbliche Tierhaltung (Pferdehaltung). Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe sind gesetzlich verbotene Tierhaltungsbetriebe nach § 1 Abs 1 GewO und § 2 Abs 3 Z 2 GewO!

 

Ein Landwirt (erwerbsmäßiger Tierhalter) kann niemals ein gewerbliche Tierhaltung ausüben, da es keine gibt!

 

Gewerbliche Tierhaltungsbetriebe sind eine illegale Konkurrenz zur Landwirtschaft.

Gewerbliche Tierhaltungsbetriebe bewirtschaften illegal landwirtschaftliche Flächen.

Gewerbliche Tierhaltungsbetriebe machen Schwarzarbeit.

Gewerbliche Tierhaltungsbetriebe produzieren verbotene Lebensmittel (Schlachtpferde).

Gewerbliche Tierhaltungsbetriebe haben Betriebszeiten zum Leidwesen der Tiere!

„Gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe dürfen Pferde nicht füttern und nicht betreuen!“

 

Gewerbetreibende (Pferdehändler) dürfen Pferde nur "einstellen" und nicht selber "halten"!

Der Gewerbetreibende  (Pferdehändler) ist gewerblicher  Einsteller und nicht HALTER!

 

ÖSTERREICH ist ein gelebtes  UNRECHTSLAND bezüglich gewerblicher Tierhaltung!

 

 

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