ÖSTERREICH bringt Bauernfamilien systematisch um! AUSTRIA kills farmers systematically!

 

In ÖSTERREICH sind alle Juristen  (Mag., Dr., Uni-Professor, EuGH-Richterin)  ausgebildete "Bauernvernichter".

"ÖSTERREICH bringt tausende Bauern mit der GewO um ...!"!

.

Viele Rechtsanwälte arbeiten mit Behörden bauernfeindlich zusammen. Daher können viele Gewerbebetriebe mit Gewerbeberechtigungen  land- und forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaften. Willkürlich agierende Bezirksverwaltungsbehörden radikalisieren Bauern und bekämpfen diese mit Spezialeinheiten (zB: "Amoklauf, weil er seine Pferde verlieren sollte | Nachrichten.at"). 

Österreichische Universitäten lehren das Vernichten von Land- und Forstwirtschaften durch missbräuchliche Anwendung der Gewerbeordnung (siehe FÜM III Prof Raschauer März 2015 (abgeschrieben) - karl ...).

.

Universitäten erfinden die "gewerbliche Pferdehaltung" und das landwirtschaftliche Pferdehaltungsverbot im Grünland/Land- und Forstwirtschaft.

.

Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof machen alle  land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen zu gewerbliche Dienstleistungen, obwohl die gewerbliche Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen unzulässig ist. Denkunmöglicher Rechtssatz:  Die Erbringung von Dienstleistungen (der Urproduktion) ist keine Urproduktion (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125; E 26.3.1985, 84/14/0151).

.

Der Oberste Gerichtshof macht eine "untergeordnete Landwirtschaft" zum Gewerbe, obwohl schon jede geringfügige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausdrücklich gemäß § 2 Abs 3 Gewerbeordnung ausgenommen ist. Eine Landwirtschaft kann daher niemals einem Gewerbe dienen (§ 2 Abs 3 GewO)! Rechtswidriger, denkunmöglicher und sich widersprechender Entscheidungstext 10 ObS 265/91,

  . 

Bezirkshauptmannschaften stellen "landwirtschaftliche Gewerbeberechtigungen" für land- und forstwirtschaftliche Flächen aus (Gewerblicher Lohndrusch, gewerbliche Rübenrodung, gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe usw).

.

Straßenmeistereien betreiben gemeingefährliche Land- und Forstwirtschaft auf der Flächenwidmung "Verkehrsfläche"! Die illegal Obst- und Holzproduktion am Straßenrand dient weder dem Verkehr, noch ist diese dafür erforderlich. Diese illegale Obst- und Holzproduktion verschmutzt die Fahrbahn und macht diese dadurch gemeingefährlich. 

Studie: Jeder fünfte Verkehrstote bei Unfällen mit Bäumen - Tz

USW!

 

Für den Inhalt verantwortlich: Karl Deninger, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0