In ÖSTERREICH sind alle Juristen (Mag., Dr., Uni-Professor, EuGH-Richterin Dr. Berger) ausgebildete "Bauernvernichter".
"ÖSTERREICH bringt tausende Bauern mit der GewO um ...!"!
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Viele Rechtsanwälte arbeiten mit Behörden bauernfeindlich zusammen. Daher können viele Gewerbebetriebe mit illegalen Gewerbeberechtigungen land- und forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaften. Willkürlich agierende Bezirksverwaltungsbehörden radikalisieren Bauern und bekämpfen diese mit Spezialeinheiten (zB: "Amoklauf, weil er seine Pferde verlieren sollte | Nachrichten.at").
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Österreichische Universitäten lehren das Vernichten von Land- und Forstwirtschaften durch missbräuchliche Anwendung der Gewerbeordnung (siehe FÜM III Prof Raschauer März 2015 (abgeschrieben) - karl ...).
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Universitäten erfinden die "gewerbliche Pferdehaltung" und das landwirtschaftliche Pferdehaltungsverbot im Grünland/Land- und Forstwirtschaft.
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Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof machen alle land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen zu gewerbliche Dienstleistungen, obwohl die gewerbliche Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen unzulässig ist. Denkunmöglicher Rechtssatz: Die Erbringung von Dienstleistungen (der Urproduktion) ist keine Urproduktion (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125; E 26.3.1985, 84/14/0151).
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Der Oberste Gerichtshof macht eine "untergeordnete Landwirtschaft" zum Gewerbe, obwohl schon jede geringfügige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausdrücklich gemäß § 2 Abs 3 Gewerbeordnung ausgenommen ist. Eine Landwirtschaft kann daher niemals einem Gewerbe dienen (§ 2 Abs 3 GewO)! Rechtswidriger, denkunmöglicher und sich widersprechender Entscheidungstext 10 ObS 265/91,
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Bezirkshauptmannschaften stellen "landwirtschaftliche Gewerbeberechtigungen" für land- und forstwirtschaftliche Flächen aus (Gewerblicher Lohndrusch, gewerbliche Rübenrodung, gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe usw).
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Straßenmeistereien betreiben gemeingefährliche Land- und Forstwirtschaft auf der Flächenwidmung "Verkehrsfläche"! Die illegal Obst- und Holzproduktion am Straßenrand dient weder dem Verkehr, noch ist diese dafür erforderlich. Diese illegale Obst- und Holzproduktion verschmutzt die Fahrbahn und macht diese dadurch gemeingefährlich.
Studie: Jeder fünfte Verkehrstote bei Unfällen mit Bäumen - Tz
USW!
Für den Inhalt verantwortlich: Karl Deninger, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf
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