Holocaust II

 

Menschen sterben an Österreich - Österreich tötet Menschen! 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Österreich bringt augenscheinlich Menschen um. Behörden lügen, betrügen verletzen, töten. Das Gesetz selbst macht die  Behörden zu Verbrechern.

 

ZB: Österreich bringt systematisch tausende Bauernhöfe um. Universitäten und die Höchstgerichte erfinden die „Vergewerblichung der Land- und Forstwirtschaft“! (VwGH Zl. 2005/05/0253, Zl. 2009/04/0065, Zl. 2010/05/0186). Alle Juristen sind augenscheinlich  bauernfeindlich ausgebildet - inklusive der EuGH Richterin Dr. Berger. Behörden und Rechtsanwälte arbeiten augenscheinlich  gegen die Bauern zusammen.

 

 -  Universitäten und Höchstgerichte machen aus einem Recht auf Tierhaltung (§ 2 Abs 3 Z 2 GewO) ein Tierhaltungsverbot für die Landwirtschaft!

 -  Universitäten  und Höchstgerichte machen aus einem Tierhaltungsverbot (§ 2 Abs 3 Z 2 GewO) ein Recht auf Tierhaltung für Gewerbebetriebe! (VwGH Zl 2008/08/0058, Zl 2009/07/0166.)

 

Universitäten, Höchstgerichte und Behörden vernichten - direkt oder indirekt - die Bauern mit der Gewerbeordnung 1994 (OGH GZ: 10ObS265/91, GZ: 10ObS158/94)!

Grundlage dafür sind die  denkunmöglichen Rechtssätze: „Die Dienstleistung der Landwirtschaft ist nicht Landwirtschaft, sondern  ein Gewerbe!“ oder „die Landwirtschaft im Gewerbe ist ein Gewerbe!“ (VwGH Zl 92/14/0189, 84/14/0125; 84/14/0151.).

 

Denkunmögliche Gewerbebetriebe („Landwirtschaftliche Dienstleister“) bewirtschaften illegal land- und forstwirtschaftliche Flächen und sind eine illegale Konkurrenz zur Landwirtschaft ("gewerbliche Schwarzarbeit im Glf") und produzieren illegale landwirtschaftliche Produkte (Nahrungsmitteln)!

Sinngemäße und  denkunmögliche  Rechtsätze des VwGH: „Landwirtschaftliche Tätigkeiten sind gewerbliche Tätigkeiten, mögen sie auch landwirtschaftliche Tätigkeiten sein!" 

Fürchterlich: Gewerbebehörden terrorisieren Bauern. Gewerbebetriebe produzieren illegale landwirtschaftliche Produkte. Es gibt zwar landwirtschaftliche Dienstnehmer, aber die "landwirtschaftlichen Dienstleister" sind gewerblich!

 

Straßenmeistereien betreiben die größte gemeingefährliche Landwirtschaft auf der Flächenwidmung „Verkehrsfläche“!

Diese illegale und gemeingefährliche Obst- und Holzproduktion dient weder dem Verkehr, noch ist sie dafür erforderlich. Diese illegale Landwirtschaft am Straßenrand verschmutzt gemeingefährlich die Straßen. Das gewonnene Obst kann gesundheitsschädlich sein. Durch das rechtswidrige und gemeingefährliche Sichtfahrgebot auf breiten Straßen mit Gegenverkehr können diese Bäume zum tödlichen Hindernis werden. (Studie: Jeder fünfte Verkehrstote bei Unfällen mit Bäumen - Tz)

Alle Autobahnen, Schnellstraßen und die 3-streifigen Freilandstraßen entsprechen augenscheinlich nicht der Rechtsordnung.

 

Usw! Der Schaden ist unermesslich. Wer kann da noch helfen?

 

 

 

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