Karl Deninger

Karl Deninger
Karl Deninger

 

 

HAK Hollabrunn

 

Reifeprüfung 1974

 

Landwirtschaftliche Facharbeiterprüfung 1983

 

Landwirtschaftsmeisterprüfung 1985

MUSTER-PETITIONSBRIEF für "sichere UMFAHRUNG WIESELBURG"!

Name und Adresse des offenen Briefschreibers!

An das
Amt der NÖ Landesregierung
zH: LH Dr. PRÖLL

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten Ort und Datum

OFFENER BRIEF zur gemeingefährlichen "UMFAHRUNG WIESELBURG "!

Grundsätzliches: ALLE Umfahrungsstraßen entsprechen nicht der Straßenverkehrsordnung und sind gemeingefährlich bis lebensgefährlich!

ZB: Das Land Niederösterreich errichtet eine gemeingefährliche und stvo-fremde Umfahrung Wieselburg!

Die Vorbeugung einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen stellt ein öffentliches Interesses dar (siehe die Nachweise bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit³, 282 f.).

Und die Beseitigung von Gefahrenpotentialen für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern liegt immer im öffentlichen Interesse. 

Das bedeutet, dass die gemeingefährliche und stvo-fremde Umfahrung Wieselburg, die nicht der StVO entspricht, KEIN öffentliches Interesse sein kann! 

BEGRÜNDUNG:
Siehe Projektbeschreibung Umfahrung Wieselburg:
..... Die Umfahrung Wieselburg B25 ist dreistreifig, die Anpassung Süd ist zweistreifig! Weiters werden gebaut: 3 Anschlussstellen Wieselburg Nord, 4 Kreisverkehrsanlagen, 13 Straßenbrücken, 3 Überführungen, 1 Grünbrücke.
PS: Diese Umfahrung ist stvo-fremd und daher gemeingefährlich bis tödlich!

Die StVO kennt keine 3-streifige Gegenverkehrsfahrbahn!
Die StVO kennt keine niveaufreien Anschlussstellen auf einer Gegenverkehrsfahrbahn!
Die StVO kennt keine zusätzliche "Überholspur" bzw. zusätzliche "Kriechspur" auf einer Gegenverkehrsfahrbahn!
Die StVO kennt keine 2+1-Fahrstreifen-Fahrbahn!
Die StVO kennt keine 2 Fahrbahnen auf 1er Fahrbahn!
Die StVO kennt keine "doppelten Sperrlinien-Straßen"!
Die StVO kennt keine Bäume am Straßenrand (Verkehrsfläche)! Bäume auf der Verkehrsfläche sind rechtlich Abfall-Bäume, die von der Behörde NICHT genehmigt werden können (§ 82 StVO), da sie weder dem Gemeingebrauch, noch dem Verkehr dienen können!

Die StVO kann mit 2 Sperrlinien keine Fahrbahn teilen!
Die StVO kann mit 2 Sperrlinien keinen Fahrbahnrand schaffen!

Die 2 Sperrlinien sind in Wirklichkeit 2 Randlinien ohne Fahrbahnrand!!

Die Umfahrung Zwettl hat die Merkmale einer rechtswidrigen Autobahn (Schnellstraße), wie Auf- und Abfahrten, Über- und Unterführungen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Mittelstreifen mit 2 Sperrlinien, die in Wirklichkeit 2 Randlinien sind, Richtungsfahrstreifen bzw. Richtungsfahrbahnen mit Überholspur (Schnellverkehrsstraße)!

Eine "2streifige-Gegenverkehrsfahrbahn mit niveaufreien Anschlussstellen" wird ab 8.500 Fahrzeugen pro Tag automatisch zu einer "Richtungsfahrstreifen-Fahrbahn (Autobahn)", da ein Wenden, Zurückfahren, Entgegenfahren gemäß § 7 StVO auf den Fahrstreifen nicht mehr möglich ist!

Um Menschenleben zu schonen, ersuchen wir um Überprüfung der gemeingefährlichen und autobahnähnlichen Umfahrung Wieselburg, die nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht!

Für den Inhalt verantwortlich: Karl Deninger, 2013 Göllersdorf 38

Hochachtungsvoll!

Karl Deninger
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Landwirtschaftsmeisterprüfung 1985