Karl Deninger
HAK Hollabrunn
Reifeprüfung 1974
Landwirtschaftliche Facharbeiterprüfung 1983
Landwirtschaftsmeisterprüfung 1985
MUSTER-PETITIONSBRIEF für "sichere UMFAHRUNG
WIESELBURG"!
Name und Adresse des offenen Briefschreibers!
An das
Amt der NÖ Landesregierung
zH: LH Dr. PRÖLL
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten Ort und Datum
OFFENER BRIEF zur gemeingefährlichen "UMFAHRUNG WIESELBURG "!
Grundsätzliches: ALLE Umfahrungsstraßen entsprechen nicht der Straßenverkehrsordnung und sind gemeingefährlich bis lebensgefährlich!
ZB: Das Land Niederösterreich errichtet eine gemeingefährliche und stvo-fremde Umfahrung Wieselburg!
Die Vorbeugung einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen stellt ein öffentliches Interesses dar (siehe die Nachweise bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit³, 282 f.).
Und die Beseitigung von Gefahrenpotentialen für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern liegt immer im öffentlichen Interesse.
Das bedeutet, dass die gemeingefährliche und stvo-fremde Umfahrung Wieselburg, die nicht der StVO entspricht, KEIN öffentliches Interesse sein kann!
BEGRÜNDUNG:
Siehe Projektbeschreibung Umfahrung Wieselburg:
..... Die Umfahrung Wieselburg B25 ist dreistreifig, die Anpassung Süd ist zweistreifig! Weiters werden gebaut: 3 Anschlussstellen Wieselburg Nord, 4 Kreisverkehrsanlagen, 13 Straßenbrücken, 3
Überführungen, 1 Grünbrücke.
PS: Diese Umfahrung ist stvo-fremd und daher gemeingefährlich bis tödlich!
Die StVO kennt keine 3-streifige Gegenverkehrsfahrbahn!
Die StVO kennt keine niveaufreien Anschlussstellen auf einer Gegenverkehrsfahrbahn!
Die StVO kennt keine zusätzliche "Überholspur" bzw. zusätzliche "Kriechspur" auf einer Gegenverkehrsfahrbahn!
Die StVO kennt keine 2+1-Fahrstreifen-Fahrbahn!
Die StVO kennt keine 2 Fahrbahnen auf 1er Fahrbahn!
Die StVO kennt keine "doppelten Sperrlinien-Straßen"!
Die StVO kennt keine Bäume am Straßenrand (Verkehrsfläche)! Bäume auf der Verkehrsfläche sind rechtlich Abfall-Bäume, die von der Behörde NICHT genehmigt werden können (§ 82 StVO), da sie weder
dem Gemeingebrauch, noch dem Verkehr dienen können!
Die StVO kann mit 2 Sperrlinien keine Fahrbahn teilen!
Die StVO kann mit 2 Sperrlinien keinen Fahrbahnrand schaffen!
Die 2 Sperrlinien sind in Wirklichkeit 2 Randlinien ohne Fahrbahnrand!!
Die Umfahrung Zwettl hat die Merkmale einer rechtswidrigen Autobahn (Schnellstraße), wie Auf- und Abfahrten, Über- und Unterführungen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Mittelstreifen
mit 2 Sperrlinien, die in Wirklichkeit 2 Randlinien sind, Richtungsfahrstreifen bzw. Richtungsfahrbahnen mit Überholspur (Schnellverkehrsstraße)!
Eine "2streifige-Gegenverkehrsfahrb
Um Menschenleben zu schonen, ersuchen wir um Überprüfung der gemeingefährlichen und autobahnähnlichen Umfahrung Wieselburg, die nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht!
Für den Inhalt verantwortlich: Karl Deninger, 2013 Göllersdorf 38
Hochachtungsvoll!
HAK Hollabrunn
Reifeprüfung 1974
Landwirtschaftliche Facharbeiterprüfung 1983
Landwirtschaftsmeisterprüfung 1985