Odysseen

Es ist kein Geheimnis mehr, ...

Es ist kein Geheimnis mehr, dass der Mensch dabei ist, seine Umwelt auch für sich selbst endgültig zu zerstören ("Waldsterben", "Treibhauseffekt", "Ozonloch"). Daher mehren sich die Versuche, den schädlichen Wirkungen Einhalt zu gebieten ("Umweltschutz"). Um die Umwelt retten zu können, muss man wissen, wie sie beschaffen ist. Die Ökologie versucht, sie zu beschreiben. Die Ökologie ("Haushaltslehre") wurde von dem Biologen Ernst Haeckel (1834 - 1919) als Teilgebiet der Biologie 1866 eingeführt und als "Wissenschaft von den Beziehungen des Organismus zur umgebenden Außenwelt" beschrieben. Inzwischen hat sich daraus eine zwischen Biologie, Geographie und Soziologie angesiedelte und diese Fächer verknüpfende eigene Disziplin entwickelt. Untersucht werden die Wechselwirkungen von Pflanzen, Tieren und Menschen mit ihrer anorganischen Umwelt und auch untereinander, sowohl als Einzelwesen wie auch als Art oder Lebensgemeinschaft ("Biotop", "Ökosystem"). Eingriffe des Menschen: Landwirtschaft, Bergbau, Industrie, Siedlungen, Freizeitverhalten, Verkehr.

 

 

Landwirtschaft

Der Mensch greift zur Nahrungsmittel- und Rohstoffversorgung in die Naturlandschaft ein, indem er gezielt die biolog. Erzeugungsfähigkeit von Pflanzen- und Tierbeständen nutzt.
Seit ca. 8.000 Jahren werden systematisch Pflanzen angebaut und Tiere gezähmt.
Die zuerst empirisch zufälligen Verbesserungen in der Landwirtschaft wurden in der Mitte des 19. Jh. Durch die wissenschaftliche Untersuchungen ersetzt. Bis dahin hatte man das System Wintergetreide, Sommergetreide und Brache (Dreifelderwirtschaft) entwickelt.
Organische Abfälle dienten als Dünger, so war die Verknüpfung von Ackerbau und Viehhaltung vorteilhaft. Futter lieferte jahrhundertelang der Wald. Halbnatürliche Ökosysteme entstanden: Heiden, Triften und Niederwälder.

 

Strukturwandel und Produktionssteigerung

 
Im 18. Jh. setzte die planmäßige Humuswirtschaft ein. Statt Brache im 3. Jahr wurde eine Blattfrucht (Klee-Gras-Mischung, Rüben od. Kartoffeln) eingeschoben.
Die Bodenverbesserung lag in der Humusvermehrung durch das dichte, feine Wurzelwerk und die Luftstickstoff-Bindung der Leguminosen. Die Waldweide wurde verboten. Acker bzw. Grünland mussten das Viehfutter liefern.
1840 begründete Justus von Liebig die anorganische (mineralische) Düngung wissenschaftlich. In der Landwirtschaft begann ein Strukturwandel, der durch verbesserte Düngung und Fruchtfolgesysteme, Mechanisierung, Pflanzen- und Tierzüchtung geprägt war und vor allem der Produktionssteigerung diente.
1880 - 1980 vervierfachen sich die durchschnittlichen Flächenerträge bei Winterweizen, -roggen und Spätkartoffeln. Die in der Landwirtschaft Tätigen nehmen von 40% auf <5% ab.
Die LNF und Zahl der Betriebe nehmen ab.
1930 - 50 wächst die Intensivierung durch Entwicklung neuer Techniken und verstärkten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Wurde bis dahin das Unkraut durch gezielte Fruchtfolgen und Eggen bekämpft, so konnten zweikeimblättrige Pflanzen nun durch Wuchsstoffherbizide mit einem Min. an Arbeitszeit beseitigt werden. Unkräuter, die nicht darauf ansprachen, nahmen stark zu und wurden zu Problemunkräutern.
Hochzuchtsorten der letzten Jahrzehnte verlangen intensive Düngung. Dadurch konnte die Fruchtfolge weiter eingeschränkt werden, z. T. bis auf eine Kulturpflanze.
Erhöhte N-Verfügbarkeit führt zum Umknicken der Halme, folglich wurde CCC zur Verdickung und Verkürzung der Halme eingesetzt. Halm- und Ährenerkrankungen durch Pilze nahmen zu. Das Ausbringen von Blattfungiziden wurde zur Standardmaßnahme. Die Vernichtung der Wirtspflanzen für Nutzinsekten ließ die Blattschädlinge (Blattläuse) zunehmen.

 

Flurbereinigung und Agrarökosystem

 

Alle produktionsfördernden Maßnahmen sind Störungen im Ökosystem: Pflügen, Düngen Unkraut- und Schädlingsbekämpfung. War die Kulturlandschaft vor 50 Jahren noch genügend kleinräumig gegliedert und enthielt sie zahlreiche Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere (Feldraine, Hecken, Kleingewässer), so ging die kleinräumige Nutzungsvielfalt durch die Flurbereinigung verloren (FlurbG 1976).
Damit verbunden waren Bodenverbesserungsmaßnahmen (Meliorationen) wie Untergrundlockerung, Dräinage und Trockenlegung von Feuchtgebieten. Das Zusammenlegen der Flurstücke (Schläge) führte zum Ausräumen der Landschaft.

 

Moderner Landbau (nach 1960)

 

Der Einsatz von ertragsteigernden und -sichernden Produktionsmitteln nimmt bei gleichzeitiger sinkender LNF zu. Die durchschnittl. Betriebs- und Parzellengröße wächst. Ackerbau und Viehzucht entkoppeln sich, da sich immer mehr Betriebe spezialisieren.
1971 - 79 nahmen Gemischtbetriebe um 65% ab, Veredelungsbetriebe um 41,4% zu.
Die Zahl der Kulturpflanzen in der Fruchtfolge nimmt weiter ab, und die Produktpalette engt sich ein. Die Viehhaltung spaltet sich in die flächenabhängige Rindviehhaltung auf der Grundlage von Dauergrünland mit ergänzendem Ackerfutterbau und die flächenunabhängige Schweine- und Geflügelhaltung, die vom Importfutter oder von der Futterproduktion auf betriebsfremden Ackerflächen abhängig ist. Dauergrünland wird in Futterbauflächen(Maisanbau, Ansaatgrünland) umgewandelt.
Probleme bereitet der Kotanfall in der Massentierhaltung, für dessen Ausbringung die eigene Betriebsfläche nicht ausreicht. Der Spezialisierungstrend verstärkt die Belastung der Agrarökosysteme erheblich durch die ständig steigenden Vorleistungen für die Produktion (Pflanzenschutz- und Futtermittel, Energie, Dünger: 1960: 38%, 1982: 51% des nominellen Produktionswertes).

In der Bodenbewirtschaftung kann man den Aufwand nicht mit gleichbleibendem Erfolg beliebig steigern. Es kommt bei zusätzlichem gleichbleibendem Aufwand zu abnehmenden Ertragszuwachsraten (Mitscherlich). Durch Intensivierungsmaßnahmen der Landwirtschaft verarmen Tier- und Pflanzengesellschaften.

 

Lösungsansätze

 

Eine Entschärfung der Probleme (Umweltbelastung und Überproduktion) wird in folgenden Konzepten gesehen: Extensivierung der Landwirtschaft, Brache, Ödlandflächen, Schadschwellenprinzip → artenreichere Bestände, besserer Schutz von Pflanzen- und Tierarten.
Eine Extensivierung der Landwirtschaft mit vielseitigen Fruchtfolgen, umlaufender Brache und Flächen für ökolog. Zwecke (Naturschutz, Ausgleichs- und Rückzugsgebiete) könnte zur "ökologiegerechteren Kulturlandschaft" beitragen.

Der alternative Landbau geht darüber hinaus. Er wendet sich von einer einseitig energie-, kapital- und chemieintensiven Landwirtschaft ab zu einer ganzheitl. ökolog. Betrachtung der landwirtschaftl. Produktion.
Ein möglichst geschlossener, vielfältig strukturierter Betriebskreislauf soll nach dem Stoffkreislauf im Ökosystem zwischen Boden, Pflanze, Tier und Mensch aufgebaut werden.
Dafür sind nur Gemischtbetriebe (Pflanzenanbau und Viehzucht) geeignet.

Der ökologische (biologische) Landbau strebt die Erzeugung ernährungsphysiologisch gesunder, hochwertiger Nahrung an und verzichtet auf Herbizide und andere synthet. Biozide. Er setzt biolog. Produkte und Verfahren zur Abwehr von Schädlingen und Krankheitserregern ein. Die Unkrautbekämpfung erfolgt überwiegend mechanisch. Er betreibt Boden- und Humuspflege, indem er versucht, eine ganzjährige Pflanzendecke zu erhalten, den Boden möglichst wenig mechanisch bearbeitet und vorwiegend organisch düngt (Stallmist o. Komposte).
Das Ziel ist eine ausgewogene, vielfältige Fruchtfolge und artgerechte Tierhaltung.
Ein Problem stellt die Nährstoffbilanz in einem Betrieb dar. Durch die Entnahme und den Verkauf von Ernteprodukten entstehen für die Mineralien Defizite, die sich im Ökosystem nicht von selbst regenerieren. Die Zufuhr von zusätzl. Mineralstoffen (N, P, K) ist notwendig.
Es können Erträge erzielt werden, die mit dem konventionellen Landbau vergleichbar sind.

Der biologisch-dynamische Landbau beruht auf den Ideen des Anthroposophen R. STEINER (1924). Die ganzheitl. Betrachtungen schließen kosm. Einwirkungen auf die Organismen ein. Bodenbearbeitung und Aussaat werden bei best. Gestirnkonstellationen durchgeführt. Die Präparateherstellung erfolgt durch Verarbeiten von Kleinstmengen ohne Metallberührung, häufig pflanzl. Wirkstoffen ähnlich wie in der Homöopathie.

Die Landwirtschaft sieht sich in zunehmendem Masse mit neuer Herausforderungen (EU-Erweiterung, Globalisierung, Tierschutz, Klimawandel ...) konfrontiert. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, das der wirtschaftliche Strukturwandel weitergehen wird. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe werden sich daher in Zukunft verändern; teilweise werden sie sogar aufgegeben werden.

Eine mögliche Alternative ist vielleicht der ökologische (biologische) Landbau. D. h. ein möglichst geschlossener, vielfältig strukturierter Betriebskreislauf soll nach dem Stoffkreislauf im Ökosystem zwischen Boden, Pflanze, Tier und Mensch aufgebaut werden. Dafür sind nur Gemischtbetriebe (Pflanzenanbau und Viehzucht) geeignet, da die Nährstoffbilanz ein Problem darstellt. Durch die Entnahme und den Verkauf von Ernteprodukten entstehen für die Mineralien Defizite, die sich im Ökosystem nicht von selbst regenerieren.

 

Lösungsansatz: Pferdehaltung im Grünland

 

Grundsätzliches

Das Pferd steht seit 5000 Jahren unter dem züchterischen Einfluß des Menschen. In seinem Verhalten und hinsichtlich seiner Ansprüche hat es sich dennoch nicht wesentlich verändert. Wer also ein Tier hält, sollte es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, und er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Pferde sind in Gruppen lebende Tiere, für die soziale Kontakte unerlässlich sind. Daher ist bei Gruppenhaltung als auch bei Einzelaufstallung auf das soziale Gefüge und die Verträglichkeit der Pferde Rücksicht zu nehmen.

Mangelnde Bewegung bedingt Schäden, insbesondere am Bewegungsapparat. Darüber hinaus behindert Bewegungsmangel z. B. auch die Selbstreinigungsmechanismen in den Atemwegen, beeinträchtigt u. a. den Hufmechanismus und den gesamten Stoffwechsel.

Unter naturnahen Bedingungen bewegen sich Pferde im Sozialverband zur Futteraufnahme bis zu 16 Stunden täglich. Hierbei überwiegt der entspannte Schritt.

Weidegang ist Pferden so oft wie möglich zu gewähren, da die Weide ihrem natürlichen Lebensraum am ehesten entspricht.

 

Management

Der Pferdehalter muss über entsprechendes Fachwissen hinsichtlich der arttypischen Bedürfnisse des Pferdes verfügen. Er muss Kenntnisse über das Sozial- und Ausdrucksverhalten besitzen sowie Krankheitsanzeichen frühzeitig erkennen.

Er hat sicherzustellen, dass

 

  • jedem Pferd täglich ausreichend sinnvolle Bewegung ermöglicht wird,
  • Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferde täglich Auslauf oder Weidegang erhalten,
  • Jedes Pferd täglich auf Krankheitsanzeichen kontrolliert wird,
  • Bei Schäden oder Krankheiten rechtzeitig ein Tierarzt hinzugezogen wird,
  • Täglich mehrmals gefüttert wird und soviel Zeit zur Verfügung steht, dass ausreichend Futter in Ruhe aufgenommen werden kann,
  • Jedes Pferd mehrmals täglich ausreichend trinken kann,
  • Die Körperpflege des Pferdes entsprechend den Erfordernissen durchgeführt wird (v. Einsteller),
  • Regelmäßig Hufpflege und, sofern erforderlich, fachgerechter Hufbeschlag erfolgt (v. Einsteller)
  • Pferde auf trockenem Einstreu stehen,
  • Fohlen und Jungpferde an ein Anbinden zu Pflegemaßnahmen und auf Transportfahrzeugen gewöhnt werden.

 

 

 

  1. Vorbemerkungen

    Anforderungen an den Betrieb

    1. Begriffwesentliches Merkmal eines Landwirtschaftsbetriebes ist die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau oder Nutztierhaltung.
      Pferde sind Rauhfutter verzehrende Tiere und gelten grundsätzlich als landwirtschaftliche Nutztiere. Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung dient der Produktion verwertbarer Erzeugnisse. Dies sind in erster Linie Fleisch, Milch, Grundausbildung, Wirtschaftsdünger. Der Verwendungszweck als Reitpferd spielt bei der biologisch geführten Pferdehaltung eine untergeordnete Rolle.
    2. Nach ständiger Rechtsprechung verlangt ein landwirtschaftlicher "Betrieb" neben einer hinreichenden Eignung und Befähigung des Betriebsinhabers einen "dauernden, auf Wirtschaftlichkeit (Gewinnerzielung) ausgerichteten und organisierten Einsatz von Kapital und Arbeit in einem wirtschaftlichen bedeutsamen Umfang".
    3. Der Landwirtschaftsbetrieb muss längerfristig existenzfähig sein.

     

     

  2. Pferdezucht

     

    1. Vorbemerkungen
      Der Markt verlangt heute nach seriös ausgebildeten Reit- und Fahrpferden für Sport und Freizeit. Will der landwirtschaftliche Pferdezüchter diese Nachfrage befriedigen, braucht er eine entsprechende Infrastruktur, um seinen Tiere eine angemessene Grundausbildung geben zu können.
    2. Begriffsumschreibung
      Unter den Begriff der landwirtschaftlichen Pferdezucht kann man zwei Erscheinungsformen subsumieren: Zucht: Haltung von Zuchtstuten und ggf. Zuchthengsten und Aufzucht der aus eigener Zucht stammenden Fohlen. Aufzucht: Aufzucht von fremden Fohlen, die beim Aufzuchtbetrieb in Pension gegeben werden. Die Zucht bzw. Aufzucht kann auch die Grundausbildung (reiterliche bzw. fahrerische Erstausbildung) der Jungpferde bis zur Stufe "angeritten" und oder "eingefahren" umfassen.
    3. Bodenabhängige Bewirtschaftung - Betriebseigene Futtergrundlage
      Bauten und Anlagen sind bewilligungsfähig, wenn sie der bodenabhängigen Bewirtschaftung dienen. Ein Tierhaltungsbetrieb produziert bodenabhängig, wenn er über eine ausreichende betriebseigene Futtergrundlage verfügt und die Tiere nicht überwiegend mit zugekauftem Futter ernährt werden.
    4. Merkmale landwirtschaftlicher Pferdezucht
      Der bäuerliche Pferdezuchtbetrieb weist folgende Merkmale auf:
      • Die Zucht erfolgt mit anerkannten Zuchttieren
      • Der Betrieb kann aktuell oder künftig marktgerechte Nachzuchtprodukte vorweisen
      • Der Betriebsleiter verfügt über ausreichende Fachkenntnisse in der Pferdezucht
      • Beschreibung im Betriebskonzept
    5. Bauten und Anlagen für die landwirtschaftliche, tierschutzkonforme Pferdezucht
      • Stallungen einschließlich Auslauf
      • Futter- und Einstreulager
      • Mistlager
      • Platz für die Pferdepflege (Putzen, Waschen, Beschlagen)
      • Weidezäune
      • Sattel- und Geschirrkammer
      • Führanlage und Bewegungshalle

     

     

  3. Haltung von Pferden als landwirtschaftliche Arbeitstiere oder zum Zweck der Fleisch- oder Stutenmilchproduktion

    Fleisch- und Stutenmilchproduktion sowie das Halten von Arbeitspferden sind bewilligungsfähig, wenn die Tiere überwiegend mit betriebseigenem Futter ernährt werden. (Siehe Zucht)

     

     

  4. Pferdeeinstellhaltung

    Bei der landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltung stellt ein Landwirtschaftsbetrieb gegen Entgelt seine Stallungen für fremde Pferde (Freizeitpferde, rekonvaleszente Pferde, Gnadenbrotpferde usw.) zur Verfügung. Die tierschutzkonforme Pferdeeinstellhaltung ist in dem Masse bewilligungsfähig, in welchem sie der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere gleichgesetzt werden kann, d. h. insoweit, als es um Unterbringung, Fütterung, Auslauf (Bewegungshallen) und Grundausbildung der Tiere geht. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

    • Die Pferdeeinstellhaltung erfolgt auf einem Landwirtschaftsbetrieb
    • Die Wahrung des Charakters als landwirtschaftlicher Betrieb
    • Das Vorliegen eines Nahverhältnisses des Nebenbetriebes zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb.
      • Wenn der Landwirtschaftsbetrieb über eine ausreichende Futterbasis für die eigenen Tiere und die Einstellpferde verfügt .
      • Wenn die im landwirtschaftlichen Betrieb üblicherweise eingesetzten Maschinen verwendet werden.
      • Wenn die Tätigkeit überwiegend auf dem Areal des Betriebes ausgeübt wird.
      • Wenn die in der Landwirtschaft erworbenen bauernspezifischen Kenntnisse eingesetzt werden.
    • Der landwirtschaftliche Pferdeeinstellbetrieb soll verkehrsmässig ausreichend erschlossen sein.
    • In der Umgebung soll genügend Ausreitmöglichkeiten vorhanden sein.
    • Die Vorlage eines Betriebskonzeptes

     
    Bauliche Anforderungen an die tierschutzkonforme Pferdehaltung

     

    1. Mindestanforderungen an die Haltungssysteme

      Ställe müssen derart gestaltet sein, dass die Pferde artgemäß abliegen, ruhen und aufstehen können.
      Haltungssysteme, zu denen auch die Außenfläche gehören, müssen so gebaut und eingerichtet sein, dass die Verletzungsgefahr gering ist und die Tiere nicht entweichen können.
      Haltungssysteme, in denen sich Tiere dauernd und überwiegend aufhalten, müssen so groß und so gestaltet sein, dass sich die Pferde artgemäß bewegen können.

       

      1. Mindestdeckenhöhe
        Verletzungsgefahr, klimatischen Verhältnisse. (Empfehlung: 1,5 mal Widerristhöhe)
      2. Anbindehaltung
        zu verzichten
      3. Einzelhaltung in Boxen
        Die Mindestfläche dient dem Pferd zum Liegen, Fressen und Zirkulieren.
        (doppelte Widerristhöhe)2
      4. Gruppenhaltung
        Der Flächenbedarf für die harmonische Gruppe entspricht der Summe der Mindestflächen der einzelnen Pferde.
        Harmonische Gruppe = keine gehäufte auftretenden, aggressiven Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolge
      5. Weitere bauliche Anforderungen bei Gruppenhaltung
        Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten, Separierung unverträglicher, kranker od. neu, einzugliedernde Tiere, Raumteiler, mind. zwei Durchgänge, ungestörtes Fressen (Fressstände), Anforderungen an den Sozialkontakt

       

    2. Stallböden
      Die Haltungssysteme und deren Böden müssen so beschaffen sein, dass die Gesundheit der Pferde nicht beeinträchtigt wird. (Gleitsicher, trocken und dem Wärmebedürfnis der Tiere entsprechen).

       

    3. Auslauf
      Als Auslauf gilt jede umzäunte Fläche, in der Pferden die Möglichkeit zur freien Bewegung gewährt wird.

       

      1. Mindestflächen
        für permanent zugängliche Ausläufe:
        2 mal (doppelte Widerristhöhe)2

        für alle anderen Ausläufe:
        3 mal (doppelte Widerristhöhe)2 mal Anzahl Pferde

         

      2. Anforderungen an die Böden
        geringe Verletzungsgefahr, trittfester Bereich, keine erheblichen Verunreinigungen

         

      3. Zäune
        Die Pferde sollen sich nicht darin verletzen und nicht daraus entweichen können.

       

    4. Klima
      Pferdeställe müssen so gebaut, betrieben und gelüftet werden, dass ein den Tieren angepasstes Klima erreicht wird.(Ideal: Qualität der Außenluft - offene Bauweise).

       

    5. Beleuchtung
      Haustiere dürfen nicht dauernd im Dunkeln gehalten werden (Ideal: natürliches Tageslicht).

     

     

  5. Spezielle Punkte

     

    1. Größe der tierschutzkonformen Stallungen und des Auslaufes

      Es gibt verschiedene Aufstallungssysteme. Die heutigen Haltungssysteme (Boxen, Laufstall) benötigen mehr Platz, da sie den Pferden mehr Bewegungsfreiheit lassen.

      Beim optimalen Aufstallungssystem schließt unmittelbar an den Stall ein Auslauf an, der den Pferden in Schlechtwetterperioden, in denen der Weidegang nicht möglich ist, einen Aufenthalt im Freien und ein gewisses Maß an freier Bewegung erlaubt.
      Aus Sicht des Tierschutzes ist es wünschenswert, wenn Stall und Auslauf nicht bloss diesen Minimalvorgaben entsprechen, sondern - wenn möglich - grosszügigere Dimensionen (zum Tierwohl) aufweisen.

       

    2. Größe des Futter- und Einstreulagers Der Raumbedarf für die Lagerung von Futter und Einstreue hängt von der Anzahl Pferde, der Lagerdauer, der Lagerungsform, der Art des Futtermittels, der Stapelhöhe usw. ab.

       

    3. Platz für die Pferdepflege (Putzen, Waschen, Beschlagen) In der Regel befindet sich dieser im Freien, unter einem Vordach oder im Gebäudeinnern.

       

    4. Sattelkammer, Geschirrkammer Erforderlich ist ein spezifisch, zweckmässiger Aufbewahrungsort

       

    5. Aussenanlagen Auslauf, Ausbildungsplatz, Führanlagen, Bewegungshallen

       

      1. Auslauf
        Der ideale auslauf ist die weide. um die grasnarbe zu schonen, muss aber zeitweise auf den weidegang verzichtet werden. alternative: bewegungshalle.
        Beim optimalen aufstallungssystem schliesst der auslauf unmittelbar an den stall an.

         

      2. Ausbildungsplatz
        Ist ein platz mit verfestigtem boden und dient der grundausbildung von jungpferden im freien.
        Ausbildungsplätze können kreisförmig ("Longierzirkel") oder rechteckig (dressurviereck") gestaltet sein.

         

      3. Führanlagen
        Diese fördern die Losgelassenheit der Pferde und kommen dem Bewegungsdrang der Pferde entgegen.

         

      4. Bewegungshalle
        Seitens der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Pferdezucht aufgrund eigener Bodenertragsnutzung, also auf überwiegend eigener Futtergrundlage zur Landwirtschaft gehört. Diese Zugehörigkeit der Pferdezucht zur Landwirtschaft geht nicht verloren, wenn zu der Aufzucht die reiterliche Erstausbildung der Jungpferde tritt. Beschränkt sich die Verwendung einer Bewegungs- und Reithalle auf die von der Rechtsprechung als "veredelung" eines "tierischen erzeugnisses" eingeordnete Erstausbildung der selbst gezogenen Jungpferde, so dient diese Halle einem landwirtschaftlichen Betrieb.
        Ebenfalls unproblematisch sind so genannte Bewegungshallen. Denn wegen des starken Bewegungsdranges der Pferde ist anerkannt, dass zur artgerechten Pferdehaltung eine witterungsunabhängige Bewegungsmöglichkeit gehört.

     

 


 

Landwirtschaftsbetrieb - Gewerbebetrieb

Das Unterstellen und Füttern fremder Tiere gegen Entgelt (Pensionstierhaltung, Leihvieh) ist bei ausreichender Futtergrundlage regelmäßig als Tierhaltung anzusehen. In diesem Sinn rechnet die Pensionspferdehaltung auch dann noch zur landwirtschaftlichen Tierhaltung, wenn den Pferdeeinstellern Reitanlagen (einschließlich Reithalle - Bewegungshalle) zur Verfügung gestellt und keine weiteren ins Gewicht fallenden Leistungen außer Betreuung der Pferde (Fütterung, Pflege, Reinigung der Stallungen und dgl.) erbracht werden.

Von einem einheitlichen Gewerbebetrieb wird auszugehen sein, wenn die Betätigung dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht untergeordnet ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn

 

  • nicht der Landwirtschaft zuzurechnende Dienstleistungen und Tätigkeiten, wie zB Erteilen von Reitunterricht und Beaufsichtigen von Ausritten, hinzukommen,

     

  • die Vermietung der Reitpferde an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung die eigentliche landwirtschaftliche Produktion überwiegt.

Die Bereitstellung von Reitanlagen überwiegend an Reiter, deren Pferde nicht im landwirtschaftlichen Betrieb verköstigt werden, bildet eine vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verschiedene Tätigkeit.

 


Von Außenseitern lernen

Seine Erkenntnisse zum Kindbettfieber bezahlte Ignaz Semmelweis mit dem Leben. Der ungarische Arzt, der seine Berufskollegen auf deren hygienisch unsaubere Arbeitsweise hinwies, wurde aus dem Dienst entlassen und 1855 in die Irrenanstalt gesteckt, wo er an einer Infektion verstarb. Selbst renommierte Ärzte, wie Rudolf Virchow, negierten seine Hinweise, obwohl dadurch tausende von Frauen sinnlos sterben mussten. Offenbar sind Irrtümer, Ignoranz und Ideologien unvermeidliche Hemmschuhe des Fortschritts. Auch die Agrarwissenschaften sind nicht frei von überkommenen Weltbildern. Das betrifft beispielsweise die Nährstoffversorgung unserer Böden, den Einsatz von Mikroorganismen oder die Einstellung gegenüber Homöopathie sowie vergleichbaren Randgebieten der Naturwissenschaften. Die Wirtschaftswissenschaften sind ebenfalls nicht frei von Irrtümern, wie sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt hat. Oft sind es mutige Praktiker, wie der österreichische Permakultur-Landwirt Sepp Holzer, die veraltete Lehrgebäude zum Einsturz bringen. Welches Ausmaß hätte der Fortschritt, wenn sog. "Außenseitermethoden" von vornherein vorurteilsfrei überprüft würden?

 

Rainer Maché

Zur Frage der "organisatorisch engen Verbindung" des Nebengewerbes gegenüber dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb


 

[Laut Gutachten, vom 29.06.1999, Dipl. Ing. Josef Teufelhart, Amtssachverständiger für Agrartechnik, Seite 11.]

Zu diesem Punkt ist zweifellos von Bedeutung, dass sowohl die gesamte Futterversorgung als auch die Entsorgung (Dünger, Jauche) durch den bzw. im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt. Es werden somit die in der landwirtschaftlichen Urproduktion erzeugten Futtermittel wie Futtergetreide und Kleegras in direkter Linie in den in die betrieblichen Tätigkeiten intergrierten Nebenbetriebe übergeführt.
Es sind sowohl eigene als auch fremde Arbeitskräfte im Hauptbetrieb wie auch im Nebengewerbe tätig.
Es wird die Futter- und Mistlagerung wie in jedem herkömmlichen landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt und handelt es sich bei einzelnen Tätigkeiten im Nebenbetrieb wie z.B. Entmisten oder Futtervorlage um solche, wie sie auch in rein landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt werden.
Weiters ist zu beachten, dass das beantragte neue Hallengebäude keinesfalls ausschließlich dem landwirtschaftlichen Nebengewerbe dient, sondern auch dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb. Das Gebäude beinhaltet nämlich Lagerräume für Heu und Stroh, welches aus eigener Produktion stammt und somit in gleicher Weise der Urproduktion zuzurechnenist wie dem Nebengewerbe, wo es letztlich zur Verwertung kommt. Das Gebäüde beinhaltet einen Geräteschuppen, in welchem überwiegend in der landwirtschaftlichen Urproduktion (Flächennutzung) eingesetzte Maschinen und Geräte eingestellt werden. Schließlich dient ein Teil der im neuen Gebäude eingebauten Boxen der Haltung von Zuchttieren und der Aufzucht von selbst gezüchteten Fohlen, welche auch im Sinne der Gewerbeordnung und des NÖ Raumordnungsgesetzes der Landwirtschaft und nicht einem Nebengewerbe zuzuordnen sind. Auch der Boxenzubau bei der bestehenden Halle wird letztlich gemischt genutzt, da hier nicht nurEinstellplätze für Wanderreiter, sondern auch rein landwirtschaftliche Mastplätze eingerichtet werden. Zu beachten ist auch, dass die neue Reithalle nicht nur dem Reitbetrieb im Rahmen des Nebengewerbes, sondern auch der lt. Rechtsprechung zur Urproduktion zählenden Aufzucht, Ausbildung und Bewegung der im eigenen Landwirtschaftsbetrieb selbst erzeugten Fohlen dient.

Wie sich aus der vorstehenden Darstellung entnehmen lässt, besteht somit hinsichtlich der beantragten Bauvorhaben eine sehr enge Verflechtung und organisatorische Verbindung zwischen dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb und der nebengewerblichen Tätigkeit. Aus fachlichen Gesichtspunkten kann somit im vorliegenden Fall nicht vom Erscheinungsbild eines von der Land- und Forstwirtschaft losgelösten reinen Gewerbebetriebes gesprochen werden, sondern liegt eine integrale organisatorisch-technische verflochtene Einheit zwischen landwirtschaftlichem Hauptbetrieb und der gewerblichen Tätigkeit vor, sodaß diese aus diesen Gesichtspunkten heraus dem Merkmal des "Neben"betriebes durchaus entspricht.

 

 


 

Zur Frage: "mit dem es in einem inneren Zusammenhang steht"

Ein Nahverhältnis liegt vor:

 

  1. wenn die im landwirtschaftlichen Betrieb üblicherweise eingesetztenMaschinen verwerdet werden;
    Traktoren, Anhänger, Frontlader -Futtertransport, Misttransport
    Wiesenhexe - Koppelreinigung
    Kombination, Egge - Reitplatzplanierung
    Vakuumfass - Reithalle, Jauchegrube
    Pflug, Sämaschine, Walze - Bodenbearbeitung, Einsaat
    Motorsäge, Schweißapparat, Kreissäge, Werkzeug usw. - Reparaturen

     

  2. wenn die Tätigkeit auf dem Areal des Betriebes ausgeführt wird;
    Fremdpferde stehen neben Eigenpferde,
    Futterlager und Futterversorgung,
    Koppelgang auf Bioflächen,
    Mistlagerung findet im Hauptbetrieb statt.

     

  3. wenn die in der Landwirtschaft erworbenen, bauernspezifischen Kenntnisse eingesetzt werden;
    Pflanzenbau, Tierhaltung, Landtechnik, Bauwesen, Fütterungslehre

     

  4. wenn die Arbeitskräfte, sowohl eigene als auch fremde Arbeitskräfte, im Hauptbetrieb wie im Nebenbetrieb tätig sind;

     

  5. wenn der Hauptbetrieb, wie auch der Nebenbetrieb biologisch bewirtschaftet wird;

     

  6. wenn der Hauptbetrieb, wie auch der Nebenbetrieb gegenseitig haften

Zur Frage: "dass der Betrieb des Nebengewerbes ohne Landwirtschaftbetrieb nicht gedacht werden könne"

Zum Beispiel:

 

  • NÖ Raumordnungsgesetz - Standort
  • biologische Wirtschaftsweise - Kreislaufwirtschaft
  • Arbeitsgenehmigungen - Arbeitskäfte
  • Besicherung von Krediten - Kapital, Investitionen
  • Weidebewirtschaftung - Grund u. Boden
  • eigene Futtergrundlage - Grund und Boden

 

 


 

Zur Frage: " Erscheinungsbild"

Gegenfrage:

 

  • Wie ist das Erscheinungsbild eines landwirtschaftlichen Sägewerkes?
  • Wie ist das Erscheinungsbild eines Buschenschankes?
  • Wie ist das Erscheinungsbild eines "Ab Hof Verkauf " ?
  • Wie ist das Erscheinungsbild eines landwirtschaftlichen Pferdeeinstellbetriebes?

     

  • Und wie berechnet man hier die ABGRENZUNG?????????????????